GESCHÄFTSBEDINGUNGEN beim Verkauf der Postwertzeichen aus dem Angebot von Poczta Polska S.A.zu philatelistischen Zwecken an Unternehmer,die eine Gewerbetätigkeit im Bereich der Philatelie führen und die ihren Sitzauf dem Gebiet Polens und außerhalb seiner Grenzen haben,sowie an polnische philatelistische Verbände und Vereine.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1
PP S.A. nimmt Bestellungen für den Verkauf von Postwertzeichen zu philatelistischen Zwecken von
Unternehmern, die eine Gewerbetätigkeit im Bereich der Philatelie führen und ihren Sitz auf dem
Gebiet Polens und außerhalb seiner Grenzen haben, sowie von polnischen philatelistischen
Verbänden und Vereinen, an.
§ 2
Die in den Bedingungen verwendeten Bezeichnungen haben folgende Bedeutung:
1) philatelistischer Zweck – Sammeln von Postwertzeichen,
2) Gewerbetätigkeit im Bereich der Philatelie – Gewerbetätigkeit, deren Gegenstand der Verkauf
von Postwertzeichen zu philatelistischen Zwecken ist,
3) FDC – Ersttagsbrief,
4) PP S.A. – Poczta Polska Spółka Akcyjna (Polnische Post Aktiengesellschaft),
5) Geschäftsordnung– Geschäftsordnung des Online-Shops von Poczta Polska S.A., verfügbar auf
der Seite: www.filatelistyka.poczta-polska.pl.,
6) Postwertzeichen – Postgebührenzeichen, die im Umlauf sind (ungestempelte
Briefmarken, Postkarten und Briefumschläge mit aufgedruckter Briefmarke, FDC-Umschläge bis
zum 28. Tag nach dem auf dem FDC-Gedenkdatumsstempel angegebenen Datum) sowie
Postwertzeichen, die keine Postgebührenzeichen sind (gestempelte Briefmarken, ungestempelte
und gestempelte Briefmarken, die aus dem Umlauf zurückgezogen worden sind, FDC-Umschläge
ab dem 29. Tag nach dem auf dem FDC-Gedenkdatumsstempel angegebenen Datum, Abzüge
der Gedenkdatumsstempel), die im Lagerbestand des Zentralen Briefmarkenlagers in Lublin sind,
7) philatelistischer Verband, philatelistischer Verein – im Polnischen Gerichtsregister
eingetragener Verband oder Verein, der Postwertzeichen-Sammler vereinigt.
§ 3
1. Der Verkauf von Postwertzeichen an Subjekte, von denen im § 1 die Rede ist, sowie zu dort
bezeichneten Zwecken, erfolgt gemäß dem Angebot des Online-Shops von Poczta Polska S.A.
und zu den nachstehend beschriebenen Bedingungen.
2. Die Verkaufspreise für die Postwertzeichen sind im Handelsangebot angegeben, das im Online-
Shop von Poczta Polska S.A. verfügbar ist.
3. Bei einmaliger Bestellung im Wert zwischen 1.000,00 PLN (eintausend Zloty) und 9.999.99 PLN
(neuntausendneunhundertneunundneunzig Zloty neunundneunzig Groschen) werden Nachlässe
gewährt, und zwar in folgender Höhe:
a) 5% - gerechnet als Prozent vom Bruttoverkaufswert der Postwertzeichen, die im
Umlauf sind,
b) 10% - gerechnet als Prozent vom Bruttoverkaufswert der Postwertzeichen, die keine
Postgebührenzeichen sind.
4. Bei einmaliger Bestellung im Wert von mindestens 10.000 PLN (zehntausend Zloty) werden
Nachlässe in folgender Höhe gewährt:
a) 10% - gerechnet als Prozent vom Bruttoverkaufswert der Postwertzeichen, die im
Umlauf sind,
b) 20% - gerechnet als Prozent vom Bruttoverkaufswert der Postwertzeichen, die keine
Postgebührenzeichen sind.
5. Der Anspruch auf die in diesem Paragrafen bezeichneten Nachlässe steht ausschließlich nach der
Vorlage eines Nachweises zu, dass das Subjekt die Kriterien, von denen im § 1 die Rede ist, davon
nach der Vorlage bei der Registrierung im Online-Shop der Dokumentation, die den Status des
Subjekts bestätigt, und aus der sich die Führung einer Gewerbetätigkeit im Bereich der Philatelie
ergibt.
6. Um den Nachlass in Anspruch nehmen zu können, ist das Subjekt verpflichtet, mit der
Dokumentation, die den Status des Subjekts bestätigt, auch Informationen über die Erfüllung der
dazu berechtigenden Anforderungen zu schicken.
7. Die in diesen Bedingungen bezeichneten Nachlässe beziehen sich nicht auf den Verkauf von
Postwertzeichen im Rahmen eines Abonnements, deren Verkauf in einem gesonderten Rechtsakt
geregelt ist.
II. SONSTIGE REGELUNGEN
§ 4
Sonstige Grundsätze, die sich insbesondere auf Folgendes beziehen:
1) Registrierung des Benutzers im Online-Shop und Vorlage entsprechender Dokumente,
2) Aufgabe von Bestellungen,
3) Auftragsabwicklung und Zahlungsbedingungen,
4) Haftung von PP S.A.,
5) Beanstandungsverfahren,
6) Datenschutz,
werden in den Bestimmungen der Geschäftsordnung geregelt.
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 5
In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt werden, finden die Vorschriften des
Zivilgesetzbuches Anwendung.